LG Essen: Werbung als „Ärztegemeinschaft“ unlauter bei Täuschung über geschäftliche Verhältnisse
Das LG Essen (Urteil vom 11.08.2008, Az.:44 O 69/08) hat einer Zahnarztpraxis untersagt im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in den „Gelben Seiten“ im Internet für ihre zahnärztlichen Leistungen mit dem Hinweis „Ärztegemeinschaft “ zu werben.
Mehr hierzu im Blog "Rechtssichere-Ärztehomepage"
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