Frage des Tages: Wie schnell ist der Kaufpreis nach einem Widerruf zu erstatten?
Verbrauchern steht bei Online-Vertragsschlüssen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Auf einen solchen Widerruf hin wird der geschlossene Vertrag rückabgewickelt, der Verbraucher muss also die bestellte Ware zurücksenden und der Händler den Kaufpreis rückerstatten. Vielmals bestehen auf Händlerseite aber Irrtümer über die zeitliche Reihenfolge der Rückabwicklung. Der heutige Beitrag gibt Antwort auf die Frage, wie schnell und wann der Kaufpreis im Widerrufsfall zu erstatten ist.
Fristen bei Widerruf.
Beitrag von Herr Schwarzer
19.05.2022, 14:04 Uhr
Guten Tag. Sie schreiben: Gemäß § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB darf die Rückzahlung (auch wenn die Rückzahlungsfrist bereits abgelaufen wäre) so lange verweigert werden, bis der Online-Händler die vom Widerruf betroffene Vertragsware zurückerhalten oder der Verbraucher einen geeigneten Versendungsnachweis erbracht hat. Das Zurückbehaltungsrecht endet je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Bezüglich der Rückgewähr der Leistungen trifft den Verbraucher also eine Vorleistungspflicht. Der Händler kann mit der Rückerstattung solange warten, bis er entweder einen hinreichenden Rücksendenachweis vom Verbraucher erhalten hat (etwa einen Einlieferungsbeleg) oder die Rücksendung tatsächlich bei ihm eingeht.
Aber was ist bei Speditionsware? Der Händler sagt nach dem Widerruf zu die Abholung zu veranlassen, es passiert aber nichts. Wie Lange muss ich warten? Wie ist in diesem Fall die Frist für die Erstattung? Telefonisch ist niemand erreichbar und es wird auch nicht auf Ticketsystem reagiert. (netto-online.de)
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Auslegung 270 BGB von KH, 26.08.2021, 10:01 Uhr
Guten Tag, Sie schreiben: "Fristwahrend ist nach § 270 BGB hier nicht die Vornahme der Rückzahlungshandlung, sondern nur der Eingang des Rückzahlungsbetrages beim Verbraucher." Habe das für einen hier vorliegenden Fall auch geprüft, komme aber zu dem Ergebnis, dass dies so nicht haltbar ist. Es... » Weiterlesen
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"Einlieferungsbeleg" von Leser, 26.01.2021, 22:19 Uhr
Welches vernunftbegabte Lebenswesen mit einer Hirnwindung mehr als ein Huhn zahlt auf einen sog. "Einlieferungsbeleg" irgendwelche Gelder aus!? Wie kann ein "Einlieferungsbeleg" ein geeigneter Nachweis sein? Der sagt null (0, NULL, nichts, nada) aus. Irgendjemand hat irgendwas an irgendwen... » Weiterlesen
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