E-Mail-Marketing in Zeiten der DSGVO - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden
Auch nach Geltung der DSGVO hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese Form der Werbung ist noch immer äußerst effektiv und vor allem kostengünstig für den Werbenden. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Wir haben einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt für Sie zusammengefasst.
Benachrichtigung bei Social Media Plattformen
Beitrag von Marianne
01.06.2016, 16:39 Uhr
Anscheinend beziehen sich die gesetzlichen Regelungen auf den Online-Handel. Wie sieht es aber aus mit der Zulässigkeit der Benachrichtigungs-E-Mails von Social-Media-Plattformen?
Sobald eine E-Mail-Benachrichtigung seitens der Plattform nicht gestattet ist, muss der Nutzer sich zwangsläufig aktiv in sein Kundenkonto einloggen, um Aktivitäten oder auch die Kontaktaufnahme anderer Nutzer zu sehen. Gibt es bereits eine Rechtsauffassung dazu, ob etwa eine Benachrichtigung "XY hat Dein Profil angesehen" per E-Mail rechtens ist? Oder muss hierfür extra eine Erlaubnis eingeholt werden? Quasi eine Erlaubnis dafür, dass der Nutzer, der sich zur Kontaktsuche registriert hat, über neue Kontakte informiert wird?
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