Abmahnung wegen Verstoß gegen CLP-Verordnung und Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der ein Online-Händler u. a. wegen eines Verstoßes gegen besondere Kennzeichnungspflichten für Chemikalien sowie einer irreführenden Werbung mit einer „Geld-zurück-Garantie“ auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Im nachfolgenden Beitrag setzen wir uns mit beiden Punkten näher auseinander.