FAQ zur ChemVOCFarbV - 14 Fragen und Antworten
Der IT-Recht-Kanzlei liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, mit der ein Mitbewerber einer Mandantin vorwirft, Bodenfarbe über ihren Onlineshop vertrieben zu haben, deren flüchtige Bestandteile den nach der ChemVOCFarbV zulässigen Grenzwert überschreiten. Die exotische ChemVOCFarbV dürfte vielen Händlern noch gänzlich unbekannt sein. Erschwerend tritt hinzu, dass seit dem 1.1.2010 mit der zweiten Stufe der ChemVOCFarbV Grenzwerte in Kraft getreten sind, die im Vergleich zu den seit 1.1.2007 gültigen Grenzwerten erheblich verschärft wurden.