Ausschluss des Widerrufsrechts bereits vor Anfertigung der Ware möglich
Grundsätzlich steht dem Verbraucher gem. § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu, Ausnahmen sind in § 312 g II S. 1 BGB normiert. Wie kürzlich das OLG Stuttgart entschied, setzt der Ausschlusstatbestand des § 312 g II S. 1 Nr. 1 BGB nicht voraus, dass der Unternehmer bereits mit der Anfertigung der Ware begonnen hat. Mit welcher Begründung die Richter ihr Urteil untermauern, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.