In der Regel hat der Verbraucher als Käufer im Onlinehandel (Fernabsatzverträge) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses soll den Nachteil ausgleichen, der sich für den Verbraucher aus der fehlenden Möglichkeit ergibt, das Produkt vor Abschluss des Vertrages unmittelbar zu sehen und zu prüfen. Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen, bei denen ein Widerrufsrecht des Käufers ausgeschlossen ist. § 312g II Nr. 2 BGB enthält eine solche Ausnahme für schnell verderbliche Waren. Allerdings benennt das Gesetz nicht, wann Waren schnell verderblich sind oder welche Waren unter diese Ausnahme fallen. Es gibt aber in der Rechtsprechung konkrete Angaben, die wir zusammengetragen haben.