Orientierungshilfe der EU-Kommission: Ausnahmen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Das Recht des Verbrauchers, Fernabsatzverträge zu widerrufen, war bereits nach alter Rechtslage eine der zentralen Bestimmungen des Verbraucherschutzrechtes. Wichtig waren und sind daher für den Onlinehändler die Ausnahmetatbestände, für die kein Widerrufsrecht besteht oder für die der Verbraucher unter bestimmten Bedingungen ein solches Recht verliert. Die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 schafft einen neuen Katalog von Ausnahmetatbeständen, der nur zum Teil altes Recht wieder aufnimmt. Die Auslegung dieser Ausnahmetatbestände wird sicher noch Gegenstand der Rechtsprechung sein.