Hinweis "(haftungsbeschränkt)": Darf bei Impressum einer Unternehmergesellschaft nicht fehlen
Hinweis:
Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag
"Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht"
veröffentlicht.
Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 08.09.2009 entschieden (Az. I-17 O 107/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn eine Unternehmergesellschaft) in ihrem Impressum den Hinweis "(haftungsbeschränkt)" nicht anbringt.
Wie sieht ein rechtssicheres Impressum aus? Ganz einfach: Nutzen Sie den kostenlosen Impressumsgenerator der IT-Recht Kanzlei.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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