LG Frankenthal: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz sind abmahnbar!
Das Landgericht Frankenthal hatte zu entscheiden, ob unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien abmahnbar sind.
Das Landgericht Frankenthal hatte zu entscheiden, ob unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien abmahnbar sind.
Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist in Deutschland gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Wettbewerbshandlung begangen ist. Bei Wettbewerbsverstößen, die über das Internet begangen werden, trifft dies auf jedes deutsche Landgericht zu. Der Anspruchsteller kann sich demnach einen Gerichtsstand aussuchen. Man spricht insoweit vom so genannten fliegenden Gerichtsstand.
Der Abmahner staunte nicht schlecht: Nicht ihm, sondern der "Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt a.M." gegenüber gab der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung ab. Geht das überhaupt? Mit dieser Frage hatte sich erst kürzlich das KG Berlin zu beschäftigen gehabt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit den darin geregelten Herstellerpflichten nicht für einen Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung gilt.
Das Bundeskabinett hat am 31.01.2008 kleinere Änderungen zum bisherigen Gesetzesentwurf der fünften Novelle der Verpackungsverordnung vorgenommen, die die bisher vorgesehene Fassung aber nicht im Kern betreffen. Während immer noch nicht feststeht, wann die neue Fassung tatsächlich in Kraft tritt, laufen im Internet hitzige Diskussionen. So wird etwa in einigen Firmennewslettern vor hohen Bußgeldern für Online-Händler gewarnt. Insbesondere kleinen Ebay-Händlern wird im Internet Angst gemacht.
Eine am 01. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung (EG / Nr. 1182/2007) des Rates der Europäischen Union bestimmt, dass Obst und Gemüse nur noch in Verkehr gebracht werden darf, wenn (unter anderem) auch das Ursprungsland mit angegeben ist.
Internethändlern hat die Verpackungsverordnung in der Vergangenheit bereits die ein oder andere Schweißperle auf die Stirn getrieben. Unklar war vielen, ob sie auf ihrer Homepage auf die Verpackungsverordnung bzw. die Möglichkeit der Rückgabe von Verpackungen hinweisen müssen, um der Gefahr einer Abmahnung zu entgehen. Diese und andere Fragen hat die IT-Recht Kanzlei bereits im Oktober [beantwortet|verpackungsverordnung-aufklaerung.html] . Nun ist die sog. fünfte Novelle zur Verpackungsverordnung vom Gesetzgeber verabschiedet worden. Die IT-Recht Kanzlei informiert Sie über die wichtigsten Änderungen, insbesondere für Internethändler.
Kein Online-Händler muss sich negative Bewertungen bei eBay gefallen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen oder unsachlich sind. Der nachfolgende Beitrag setzt sich ausführlich mit der Thematik "Negative Bewertung bei eBay" auseinander und beschreibt, wie man sich als Händler rechtlich zur Wehr setzen kann.
Der BGH hat am 20.12.07 eine vorinstanzliche Entscheidung, mit der ein früheres Vorstandsmitglied der von den Niederlanden aus agierenden Internet-Apotheke DocMorris zur Unterlassung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und der darauf bezogenen Werbung verurteilt worden ist, aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Am 04.10.07 gab der BGH via Pressemitteilung bekannt, dass ein neues Urteil zum Thema "Platzierung der Preisangaben im Internetversandhandel" ergangen ist. Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, wie Online-Händler den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" zu platzieren haben.
In letzter Zeit erhält die IT-Recht Kanzlei wieder vermehrt Abmahnungen, die sich ganz gezielt an Amazon-Händler richten. Mitunter gehen die Abmahner dabei recht raffiniert vor. So erläuterte ein Massenabmahner kürzlich RA Keller, LL.M. (IT-Recht) die speziellen "Amazon-Abmahnspielregeln":
Privatverkäufer von Waren können sich nicht so einfach aus der Haftung stehlen. Zwar kann ein Privatverkäufer – anders als der gewerbliche Verkäufer - grundsätzlich die Haftung für Mängel an der Kaufsache ausschließen, allerdings gilt dies nicht für die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit einer Kaufsache.
Durch einstweilige Verfügung wurde es einem Online-Händler untersagt, für die Lebensmittel „Cellulose, Calcium, Biozink und Veikang“ mit der Aussage zu werben, dass die Lebensmittel zur Korrektur von Allergieerkrankungen führen würden. Streitwert zunächst: 30.000 Euro.
Abmahnung vermeiden: Wie sind Lichtquellen im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.
Wer als sogenannter faktischer Director die Geschicke einer Limited nach außen maßgeblich beeinflusst, kann für ein wettbewerbswidriges Verhalten neben der Limited in Anspruch genommen werden. So entschied das LG Darmstadt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (LG Darmstadt, Urteil vom 09.01.2007, 16 O 241/06), dass auch der faktische Director einer Limited im Rahmen der Störerhaftung für Wettbewerbsverstöße der Limited auf Unterlassung haftet.
Die Verpackungsverordnung sorgt weiter für Wirbel. Zwar hat die IT-Recht Kanzlei vor einigen Wochen bereits umfassend über die Pflichten insbesondere für Online-Versandhändler [informiert|verpackungsverordnung.html] , jedoch sorgen Spekulationen und Diskussionen im Internet für zusätzliche Verwirrung. Die IT-Recht Kanzlei möchte so kurz, knapp und informativ wie möglich darstellen, was wirklich wichtig ist.
Die Werbung für eine "Naturblock-Seife” ist dann irreführend wenn, ihr die unterschiedlichsten Heilwirkungen im dermatologischen Bereich zugeschrieben werden, sie aber die beschriebenen Wirkungen tatsächlich nicht hat oder diese nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind.
Das ElektroG hat zuletzt für viel Wirbel gesorgt. Nun gibt es auch starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Stellten sich viele Verkäufer von Elektro-Geräten zuletzt noch die Frage, ob sie sich registrieren müssen, weil sie möglicherweise als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, haben sie nun mit den zum Teil heftigen Folgen ihrer Registrierung zu kämpfen.
Die IT-Recht Kanzlei kann mit einem neuen Service aufwarten. Mithilfe des nun online geschalteten Impressums-Pflichtangaben-Assistenten unter der Rubrik *" [Tools|index.php?id=%2FTools%2Fhelfer] "* können Sie für Ihr Unternehmen das passende Impressum generieren.
Sie sind ein gewerblicher Verkäufer von Waren im Internet und haben von der sog. Verpackungsverordnung aber bisher nichts gehört? Dann beachten Sie unbedingt folgende Hinweise.
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.