Serie Teil 1: FAQ zu den Besonderheiten des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften
Immer mehr Online-Händler fühlen sich durch den Gesetzgeber bei der Ausübung ihrer Geschäfte gegängelt, wenn nicht sogar gegenüber dem Verbraucher grob benachteiligt. So gilt etwa selbst der Grundsatz Pacta sunt servanda (wörtlich: "Verträge sind einzuhalten") ihnen gegenüber nur noch eingeschränkt. Zudem führen die Widerrufs-bzw. Rückgaberechte der Verbraucher zu massiver Rechtsunsicherheit auf Seiten der Unternehmerschaft. Aus diesem Grund hat sich die IT-Recht Kanzlei vorgenommen, im Rahmen einer mehrteiligen Serie alle grundlegenden Fragen zu beantworten, die im Zusammenhang mit den Besonderheiten des Widerrufsrechts auftreten können.