LG Essen: Werbung als „Ärztegemeinschaft“ unlauter bei Täuschung über geschäftliche Verhältnisse
Das LG Essen (Urteil vom 11.08.2008, Az.: 44 O 69/08) hat einer Zahnarztpraxis untersagt im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in den „Gelben Seiten“ im Internet für ihre zahnärztlichen Leistungen mit dem Hinweis „Ärztegemeinschaft “ zu werben.
Ärztegemeinschaft
Beitrag von Doc
16.01.2010, 10:13 Uhr
Zielt denn die Werbung unter dem Begriff "Ärztegemeinschaft" nicht ausschießlich auf den zahnschmerzbehafteten Patienten und ist es daher nicht "Äpfel mit Birnen" verglichen, wenn man die Werbung nun mit der Gesellschaftsform, die für juristische Zwecke notwendig ist, vermengt?
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