Bundesregierung: Beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos
Die Bundesregierung hat am 22.04.2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte (PDF-Download ) um.
Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.
Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
- Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
- Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird
- Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
- Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist "[hier](http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-gesetzes-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf) " abrufbar.
Weiterführender Link: Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren
Quelle: PM des BMWi
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