Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers: Bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe
Der BGH hat gestern entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt.