Umweltbundesamt verfolgt fehlende WEEE-Registrierungen deutscher Anbieter in anderen Mitgliedsstaaten
Die elektrogesetzliche Herstellerverantwortung ist (ähnlich wie auch das Verpackungsrecht) nicht EU-weit einheitlich, sondern in jedem EU-Mitgliedsstaat einzeln geregelt und ausgestaltet. Dementsprechend müssen Hersteller, die ihre Produkte auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreiben, sich dort jeweils nach nationalen Vorschriften registrieren lassen. Das deutsche Umweltbundesamt überprüft nun Berichten zufolge vermehrt deutsche Anbieter, die in das EU-Ausland versenden, auf ordnungsgemäße nationale Registrierungen und geht mit Bußgeldern gegen Verstöße vor.