Eine Geschichte voller Missverständnisse: Metatags und Markenrecht
Meta-Tags können als Herkunftscode einer Seite eingefügt werden. Erstellt ein Onlinehändler eine Seite, die von Suchmaschinen gesehen werden kann und setzt optimale Herkunftscodes und relevante Meta-Tags ein, wird er aller Voraussicht seine Konkurrenz, die ihre Website nicht optimiert hat, schnell im Schatten stehen lassen. Vorsicht ist aber geboten, wenn Meta-Tags illegal eingesetzt werden. Dass die Verwendung einer fremden Marke im nicht sofort sichtbaren Teil einer Webseite (also im Quelltext) in der Regel eine markenmäßige Verwendung darstellt, hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.02.2010 (Az.: I ZR 51/08) bereits unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung wiederholt klar gestellt.