LG Osnabrück: Nur bei Mindestabnahmemenge geltender Preis in Google Ads irreführend
Google Ads-Anzeigen sind ein effektives Marketinginstrument für reichweitenstarke Preiswerbung. Werbeanzeigen auf Google lassen zwar nur begrenzten Raum für eigene Gestaltungen und Informationen. Wird mit Preisen geworben, müssen diese allerdings wahrheitsgemäß und mit allen notwendigen Informationen direkt in der Anzeige angegeben werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn ein in Google Ads ausgewiesener Preis nur ab einer bestimmten Mindestabnahmemenge zu erzielen ist, wie das LG Osnabrück am 25.08.2021 (Az.: 18 O 140/21) urteilte. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.