EuGH: Online-Händler muss nicht von sich aus über Herstellergarantie informieren
Eine gute Nachricht für den Ecommerce: Der EuGH hat entschieden, dass ein Online-Händler, der Ware anbietet, für welche deren Hersteller eine Garantieleistung einräumt, nicht zur Erwähnung der Garantie (und damit auch nicht zur Erfüllung der weitreichenden Informationspflichten) verpflichtet ist. Doch Rechtssicherheit wird dadurch nur für bestimmte Konstellationen geschaffen.