Rückmeldung von Instagram: Liken, Teilen, Kommentieren bei Gewinnspielen doch gestattet?
In den Gemeinschaftsrichtlinien von Instagram ist das Verbot aufgeführt, Gegenleistungen für Nutzerinteraktionen wie das Liken, Teilen oder Kommentieren zu gewähren. Nach dem Wortlaut der Bestimmungen berührt die neue Bestimmung auch die Durchführungsvorschriften von Gewinnspielen. Nun liegt der IT-Recht Kanzlei aber eine Stellungnahme Instagrams mit für Unternehmer erfreulichen Informationen vor.