LAG Köln: Zugang einer E-Mail muss Absender beweisen
E-Mails sind als einfaches und effizientes Kommunikationsmittel nicht mehr wegzudenken. Doch auch wenn es schnell und einfach geht, sollte man – vor allem wenn es um die Einhaltung konkreter Fristen geht – nicht leichtfertig darauf vertrauen, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Denn wie eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 11.01.2022, 4 Sa 315/21) verdeutlicht, hat der Absender einer E-Mail den vollen Beweis darüber zu erbringen, dass die E-Mail tatsächlich beim Empfänger angekommen ist.