BGH: Mehrdeutige AGB-Klausel zu pauschaliertem Schadenersatz bei Zahlungsverzug unzulässig
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Fernabsatzhandel unerlässlich, um Kunden mit gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Vertragsschluss und Vertragsdurchführung zu versorgen und um das geltende Recht bestmöglich zu Gunsten des Verwenders zu modifizieren. Für letzteres Bestreben existieren aber gesetzliche Grenzen. AGB-Klauseln können unwirksam sein, wenn sie von der Rechtslage derart abweichen, dass sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Mit Urteil vom 10.06.2020 (Az. VIII ZR 289/19) hat der BGH im Angesicht dessen jüngst eine AGB-Klausel über pauschalierte Ersatzbeträge im Falle eines Zahlungsverzugs für unwirksam und unzulässig erklärt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.