HCVO: Zur (Un)zulässigkeit der Wortbausteine „Entgiftung“ und „Detox“ für Lebensmittel
Das „Clean Eating“, also der bewusste Verzicht auf industriell verarbeitete Lebensmittel und die Verwendung von Zutaten mit besonderen Nährstoffen, ist buchstäblich in aller Munde. So verwundert es nicht, dass sich Unternehmen diesen Trend zu nutzen machen und ihren Lebensmitteln gesundheitsförderliche Eigenschaften zusprechen wollen. In rechtlicher Hinsicht ist dabei aber größte Vorsicht geboten, weil hier schnell das rechtliche Minenfeld gesundheitsbezogener Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung (HCVO) betreten werden kann. Dass schon einzelne Wortbestandteile wie „Entgiftung“ oder „Detox“ in den Rechtsbruch führen, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.