Neue Serie zur Health-Claims-Verordnung (HCVO)
Der einst großflächig spürbare Einsatz von gesundheitsbezogenen Produktaussagen ist seit Inkrafttreten der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur noch in eng begrenztem Umfang zulässig. Unter welchen Voraussetzungen darf mit Gesundheitsbezug noch geworben werden? Was müssen Online-Händler im Geltungsbereich der HCVO beachten? Gelten bei gesundheitsbezogenen Angaben weitergehende Informationspflichten? In einer neuen Serie stellt die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Health-Claims-Verordnung (HCVO) vor.