OLG Frankfurt a.M.: Gekoppelte Werbe-Einwilligung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel ist freiwillig im Sinne der DSGVO
In einem aktuellen Fall beschäftigte sich das OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 27.06.2019; Az.: 6 U 6/19) unter anderem mit der Frage, wie das sog. Co-Sponsoring im Zusammenhang mit Gewinnspielen DSGVO-konform umgesetzt werden kann. Hierbei traf das Gericht die Entscheidung, dass eine Werbeeinwilligung auch dann als "freiwillig" im Sinne der DSGVO anzusehen sei, wenn diese Einwilligung zwingend von der betroffenen Person erteilt werden muss, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen.Diese begrüßenswerte Entscheidung haben wir für Sie genauer unter die Lupe genommen und erklären Ihnen, was Sie beim Co-Sponsoring beachten müssen.