Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO und seine Grenzen gemäß LG Köln
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt jeder natürlichen Person ein Recht darauf, zu erfahren, wer welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert hat. Seit der Einführung dieses Auskunftsanspruches besteht in Praxis und Rechtsprechung immer wieder Streit darüber, welche konkreten Daten vom Betroffenen berechtigterweise abgefragt werden können. Über den Umfang eines Auskunftsanspruches hatte jüngst auch Landgericht Köln mit Urteil vom 18.03.2019 (Az. 26 O 25/18) zu entscheiden. Die IT-Recht Kanzlei stellt das Urteil vor und gibt im Anschluss einen Überblick über die Reichweite des Auskunftsanspruches.