Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Unzulässige Werbung bei Bambussocken
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Como-Sonderposten GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Sandhage. Inhalt der Abmahnung ist die unzulässige Werbung bei Bambussocken. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Como-Sonderposten GmbH in unserem Beitrag.