Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vor. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf des fehlenden Hinweises auf Allergene beim Vertrieb von weinhaltigen Getränken. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. in unserem Beitrag.