Frage des Tages: Wer trägt beim Versendungskauf die Einlagerungskosten für Speditionsware bei Lieferverzögerungen?
Sperrige Ware, die per Spedition versendet wird, muss vom Händler häufig vorübergehend eingelagert werden, bis zwischen Kunde und Spediteur ein konkreter Liefertermin vereinbart wurde. Dies stellt jedenfalls dann kein Problem für den Händler dar, wenn dieser selbst über ausreichend Lagerfläche verfügt, auf der er die Ware vorübergehend abstellen kann. Was aber gilt für den Fall, dass der Händler die Ware bis zum Liefertermin kostenpflichtig einlagern muss, wenn der Kunde erst sehr viel später einen Liefertermin mit dem beauftragten Spediteur vereinbart oder wenn der Kunde nicht auf das Lieferangebot des Händlers reagiert? Dieser Frage gehen wir im folgenden Beitrag auf den Grund.