OLG Celle zur Lebenserwartung von Bäumen: Keine verderbliche Ware!
Einen etwas skurrilen Ausflug in die Botanik mussten kürzlich die Richter des OLG Celle unternehmen: Es war zu entscheiden, ob ein im Versandhandel erworbener Baum als schnell verderbliche Ware zu betrachten und dadurch das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Mit Blick auf die Lebenserwartung eines durchschnittlichen Baumes kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dieser sei ein eher langlebiges Produkt (vgl. aktuell OLG Celle, Beschl. v. 04.12.2012, Az. 2 U 154/12).