Urhebernennung extrem - LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern
Das LG Köln zur Auslegung der Pixelio.de- Nutzungsbedingungen: Eine Urheberrechtsbenennung muss, wenn eine Bilddatei direkt und separat vom geschriebenen Text aufrufbar ist, am Bild selbst geführt werden. Sonst droht trotz Lizenzerwerb eine Abmahnung! (LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13).