And the Oscar goes to..: Einstellen von prämiertem Film meist gewerblich
Das OLG Köln hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen ob und wann im Rahmen des Auskunftsanspruches durch das Einstellen eines Filmes in eine Peer-to-Peer Tauschbörse das Merkmal der Gewerblichkeit gegeben ist (Beschluss vom 5.5.2011, Az. 6 W 91/11). Dabei wird regelmäßig ua. auf die Aktualität des angebotenen Films abgestellt: Je älter der Film desto eher wird die Gewerblichkeit verneint – es sei denn er ist mehrfach Oscar-prämiert.