Ist die Koppelung einer Gewinnspielteilnahme mit der Einwilligung in elektronische Werbung zulässig?
Wer zu Werbezwecken ein Online-Gewinnspiel ausrichtet und dessen Teilnahme mit einer Einwilligung des Kunden in den Erhalt elektronischer Werbung verknüpft, hat zunächst § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG zu beachten, wonach eine entsprechende Einwilligungsklausel ausdrücklich und mittels einer gesonderten Erklärung zu erfolgen hat. Dies wird in der Entscheidung des LG Hamburg (siehe unten) deutlich. Doch wie sieht es grundsätzlich mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines Koppelungsangebots, also u.a. der Frage nach der Freiwilligkeit der Einwilligung, aus?