Lebensmittelkennzeichnung: Bei Herstellerangabe reicht bloße Angabe des Firmennamen nicht aus
Vor kurzem beanstandete die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) die Kennzeichnung eines Getränks, welches von einem Online-Händler über das Internet vertrieben worden ist. Grund: Die laut § 3 LMKV erforderliche Herstellerangabe sei unvollständig gewesen.