Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.
Die praktisch immer wieder relevante Frage der außerordentlichen Kündigung eines Wartungs- bzw. Pflegevertrages bei Abschaltung des betroffenen Systems ist bislang in der Rechtsprechung nicht entschieden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur vorzeitigen Kündigung eines DSL Vertrages (II ZR 57/10) vom 11. November 2010 könnte jedoch wertvolle Hinweise bieten.
Wissen Sie, von welchen Unternehmen und in welchen Ländern Ihre Daten in der Cloud („Wolke“) verarbeitet werden? Haben Sie Ihren Cloud-Anbieter, der Ihre Daten „in der Wolke verarbeitet“, unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig ausgewählt? Vergewissern Sie sich regelmäßig von der Einhaltung der beim Cloud-Anbieter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen?
Der Bundesgerichtshof hat vor ein paar Tagen eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss.
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen.
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Ersatzzustellung durch Aushändigung von Briefen und Paketen an Hausbewohner und Nachbarn ermöglicht, ohne zugleich eine Benachrichtigung des Empfängers der Sendung vorzusehen, in einem am 2. März 2011 verkündeten Urteil als unwirksam angesehen.
Das Bundesdatenschutzgesetz stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten. In vielen Fällen findet das BDSG auf den Trend Cloud Computing Anwendung. Lesen Sie heute, welchen Anforderungen das Cloud Computing in rechtlicher Hinsicht daher nach den Vorschriften des BDSG genügen muss.
Das Datenschutzrecht ist ein scharfes Schwert. Cloud Computing und das deutsche Datenschutzrecht vertragen sich kaum miteinander. Schuld daran ist die Natur das Cloud Computing, praktisch unkontrollierbar unzählige Server in der ganzen Welt zu nutzen. Lesen Sie heute, in welchen Fällen das deutsche Bundesdatenschutzgesetz überhaupt auf die Thematik „Cloud Computing“ Anwendung findet.
Das Thema Cloud Computing ist noch nicht in aller Munde, findet jedoch bereits im erweiterten Expertenkreis großen Anklang. Vielen ist klar: Dienstleistungen in diesem Bereich haben große Zukunfts- und Wachstumschancen. Allerdings müssen dabei wie bei vielen technischen Neuerungen einige rechtliche Hürden genommen werden.
Die IT-Recht-Kanzlei hat zugunsten eines von ihr vertreten IT-Unternehmens vor dem OLG München ein Urteil erstritten, in dem das OLG auch zu der vertragstypologischen Einordnung von Software-Erstellungsverträgen Stellung nimmt und dabei im Sinne des Werkvertragsrechts entscheidet (Urteil vom 23.12.2009, Az. 20 U 3515/09)…
Das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops stellt noch kein Angebot dar. Dieses liegt in der Bestellung des Käufers und muss vom Inhaber des Shops noch angenommen werden.
Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts.
Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts.
Immer wieder kommt es vor, dass Kunden ihre defekten Geräte, wie Notebooks oder Drucker, nach Vorlage des Kostenvoranschlages bei der Werkstatt nicht abholen, wenn sich herausstellt, dass die Reparatur zu teuer werden wird. Sie wollen sich offenbar die Kosten für den Kostenvoranschlag sparen - und stellen sich blind und taub, wenn die Werkstatt versucht, sie telefonisch oder per Mail zu erreichen.
Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag [in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen ist seit dem Siegeszug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche eine Herausforderung für IT-Juristen. Es geht darum, die bekannten und bewährten BGB-Vertragstypen auf völlig neue Geschäftsprozesse anzuwenden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind je nach vertragstyplogischer Einordnung des Vertrages sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun in seinem Urteil die Gelegenheit ergriffen, nicht nur zur vertragstypologischen Einordnung des Internet-System-Vertrags sondern auch anderer IT-Verträge Stellung zu nehmen.
Steht der eigene Online-Auftritt, muss die Website nur noch über das Internet verfügbar gemacht werden, damit sie weltweit abrufbar ist. Dafür braucht man einen Webhoster. Welche Leistungen er erbringt und was beim Vertrag beachtet werden sollte, zeigt dieser Artikel – damit es klappt mit dem Going-Live…
Ob im Geschäfts- oder Privatbereich – der Zugang zum Internet ist aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken. Die Zugangsvermittlung zum Internet bieten so genannte Access-Provider an, die ihren Kunden die vertraglichen Regelungen meist durch vorformulierte Verträge diktieren. Jedenfalls Business-Kunden haben im Gegensatz zu Privatkunden aber in der Regel Verhandlungsspielraum. Sie sollten den Vertrag mit dem Provider genau prüfen, bevor sie sich für einen Anbieter entscheiden…
Der Bundesgerichtshof hat gestern über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
Der Begriff Service-Level-Agreement (SLA) oder deutsch Dienstgütevereinbarung (DGV) bezeichnet einen Vertrag zwischen einem IT-Dienstanbieter (Provider), in dem wiederkehrende IT-Dienstleistungen hinsichtlich Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung detailliert geregelt werden. Wichtiger Bestandteil ist hierbei die Dienstgüte ( [Servicelevel|http://de.wikipedia.org/wiki/Servicelevel] ), die die vereinbarte Leistungsqualität beschreibt.
Die eigene Website, aber bitte professionell – das klappt oft nur, wenn Agentur und Auftraggeber zunächst einen klaren Fahrplan hin zur fertigen Website vereinbaren. Auf eine solide vertragliche Grundlage sollte nicht verzichtet werden. Andernfalls kann das Projekt „Website“ leicht aus dem Ruder laufen …
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