BGH zum Bilderklau: MFM-Tabelle nur bei Profis und 6.000 EUR Gegenstandswert pro Bild
Urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke (kurz: Bilderklau) sind immer noch weit verbreitet. So einfach, kostenfrei und so schnell ist ein Bild kopiert und eingefügt. Das ist aber natürlich eine Milchmädchenrechnung: Denn die Abmahnkosten, die sich aus dem Anwaltshonorar des Abmahnenden und dem Schadensersatz für die Bildnutzung zusammensetzen, sind unter Umständen teurer als eine eigene Fotoproduktion. Vor allem zu Streitwert und Schadensersatz (bei nicht professionellen Fotos) hat sich jetzt der BGH geäußert….