Die Tage danach: Politik will DSGVO-Abmahnwelle mit Schonfrist verhindern
Es hatten alle befürchtet: Nachdem die Regelungen der DSGVO nun endlich am 25.05.2018 in Kraft getreten sind, werden die Abmahner die Messer wetzen und veraltete Datenschutzerklärungen abmahnen – das Wort Abmahnwelle kursierte. Erfreulicherweise ist es dazu (noch) nicht gekommen – und doch: Aus Angst vor einer solchen hat sich nun auch die Politik eingeschaltet und angekündigt durch entsprechende Gesetzesänderungen mit einer 12 Monats-Schonfrist eine mögliche DSGVO-Abmahnwelle zu verhindern.