"Peter“ ist nicht "Ralf“ – Abmahnen, aber richtig!
Dass ein falscher Vorname viel Geld sparen kann, das erlebte der Beklagte in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Es ging hier um die Frage, ob ihm eine Abmahnung zugegangen war, die per Einschreiben an einen Peter X gerichtet war. Der Beklagte heißt tatsächlich aber Ralf X.