OLG Düsseldorf: Verpflichtete Online-Händler müssen eigene Rückgabemöglichkeit für Elektroaltgeräte bereitstellen
Elektrogeräte sind wegen ihrer oft umwelt- und gesundheitsgefährdenden Komponenten nicht für die Entsorgung im normalen Abfallwirtschaftssystem geeignet, sondern müssen gesondert zerlegt und aufbereitet werden. Um eine sachgerechte Entsorgung zu ermöglichen, verpflichtet das geltende ElektroG bestimmte Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Erfasste Online-Händler müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten bereitstellen. Dass für verpflichtete Online-Händler ein bloßer Verweis auf eine stationäre Rückgabemöglichkeit bei einem Dritten nicht ausreiche, entschied mit Urteil vom 03.09.2020 (Az. I-15 U 78/19) jüngst das OLG Düsseldorf.