Zahlreiche Anhörungsverfahren wegen Google Analytics: Rechtsfehlerhafte Verwendung im Visier der Datenschutzbehörden
Seit dem Grundsatzurteil des EuGH aus dem vergangenen Jahr, bestätigt für Deutschland durch den BGH im Mai 2020, gilt unzweideutig, dass er Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies auf Webseiten von einer vorherigen Nutzereinwilligung abhängig gemacht werden muss. Betroffen von der Einwilligungspflicht sind vor allem Tracking- und Analysetools, die über Cookies diverse Nutzungsdaten erheben. Wohl aufgrund seines hohen Marktanteils rückt nun die einwilligungslose Verwendung von Google Analytics ins Visier von Datenschutzbehörden. Der IT-Recht Kanzlei liegen Anhörungsschreiben der Datenschutzaufsichten verschiedener Bundesländer vor. Was Gegenstand dieser Schreiben ist und wie Seitenbetreiber sich vorbeugend schützen können, zeigen wir in diesem Beitrag.