Selbst die Wahrheit nur in engen Grenzen: Äußerungen über Mitbewerber
Wer würde dem Mitbewerber nicht mal gerne die Meinung bzw. die Tatsache geigen? Aber Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt bei der Beurteilung von Mitbewerbern – auch wenn es die Wahrheit ist. Auch wahre Äußerungen über einen Mitbewerber, die geschäftsschädigend sind, sollen nur in engen Grenzen erlaubt sein (LG Hamburg, Urt. v. 09.07.2019 - Az.: 406 HKO 22/19).