Beschwerde über Mitbewerber bei Amazon: Zulässig oder unlauteres Anschwärzen?
Der Online-Markt ist zum Teil stark umkämpft. So kann es vorkommen, dass sich ein Online-Händler beim Online-Marktplatz über einen Mitbewerber in Bezug auf dessen Angebotsgestaltungen beschwert. Das OLG Hamm musste sich mit der Frage beschäftigen, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Online-Händler einen tatsächlichen Rechtsverstoß eines Mitbewerbers bei einer Online-Handelsplattform (Amazon) meldet. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Hamm in unserem heutigen Beitrag.