Zum 28.05.2022 : Neue Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Formulierungshilfen
Zum 28.05.2022 tritt eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft, die Produktbewertungen von Verbrauchern auf ihren Webseiten anzeigen. Fortan müssen Händler darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben. In welchen Konstellationen die neue Informationspflicht eingreift und wie sie umzusetzen ist, zeigen wir inkl. hilfreicher Formulierungsmuster für Mandanten in diesen FAQ.