BGH: Einhaltung einer Nacherfüllungsfrist nur durch fristgerechten Leistungserfolg
Das geltende Gewährleistungsrecht erlaubt Käufern die Loslösung vom Vertrag wegen eines Mangels im Wege des Rücktritts erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung. Durch diese Fristsetzung soll dem Händler Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben, ohne dass sofort der Kaufvertrag als Ganzes hinfällig wird. Wann wird aber eine Nacherfüllungsfrist erfolgreich gewahrt? Kommt es darauf an, dass der Händler die Nacherfüllungshandlung innerhalb der Frist erbringt, oder vielmehr darauf, dass der Erfolg der ordnungsgemäßen Nacherfüllung fristgerecht eintritt? Zu dieser Frage hat mit Entscheidung vom 26.08.2020 (Az. VIII ZR 351/19) nun der BGH ein Grundsatzurteil gefällt.