Werbung mit „Plastikfrei“ bei Produkten mit Polyethylen unzulässig
Verbraucher legen zunehmend Wert auf umweltbewusste Produktkonzeptionen und richten ihre Kaufkraft auf bestmöglich abbaubare Ware. Wegen ihres geringen Kontaminierungspotenzials sind besonders Bedarfsgegenstände ohne Plastik gefragt. Der Werbung mit „plastikfrei“ kommt daher ein hoher Absatzförderungswert zu. Dass ein Produkt aus oder mit Polyethylen nicht plastikfrei sein kann und in der Folge so nicht beworben werden darf, zeigt eine aktuelle Abmahnung.