OLG Düsseldorf: Aussage "Neueröffnung" irreführend, wenn das Geschäft zuvor tatsächlich nicht geschlossen war
Für Kunden, Interessierte und Schnäppchenjäger geht von den Wörtern "Neu" und "Neueröffnung" eine besondere Signalwirkung aus. Eine "Neueröffnung" erweckt in Kunden die Erwartung auf ein völlig neues Einkaufserlebnis und der Möglichkeit, durch großzügige Neueröffnungsrabatte gegebenenfalls ein Schnäppchen erzielen zu können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun in seinem Urteil vom 13.06.2019 (Az. 2 U 55/18) entschieden, dass die Werbung mit der Ankündigung "Neueröffnung" eine vorherige Schließung des bestehenden Ladengeschäfts voraussetzt.