Das besondere Weihnachtsrückgaberecht: Muster der IT-Recht Kanzlei
Die Geschenkideen sind rar und wenn man mal eine hat, dann ist die Sorge dennoch groß: Was mache ich, wenn der zu Beschenkende das Geschenk bereits hat oder es nicht gefällt? Diese Sorge können Händler den Kunden nehmen, indem sie ihnen ein besonderes Weihnachtsrückgaberecht einräumen: Wer in der Vorweihnachtszeit ab einem bestimmten Datum im Webshop bestellt, könnte die Ware (beispielsweise) dann bis vier Wochen nach Heiligabend kostenlos gegen Erstattung des Kaufpreises oder gegen einen Gutschein im Warenwert zurückgeben. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten exklusiv ein entsprechendes Muster (inkl. Handlungsanleitung) bereit.
Inhaltsverzeichnis
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