OLG München zur Irreführung durch firmeneigenes Bio-Logo
In der EU sind die Produktion und die Vermarktung von ökologischen Lebensmitteln streng reglementiert. Unter anderem wird die physische Kennzeichnung mit dem amtlichen EU-Öko-Logo vorausgesetzt. Vor diesem Hintergrund entschied kürzlich das OLG München, dass ein firmeneigenes Bio-Logo irreführend sein kann, wenn es den Eindruck erweckt, qualitätskontrollbedingt von einer unabhängigen Stelle verliehen worden zu sein.