Werbung mit Preisnachlass am Wochenende: Ist bei bereits länger andauernder Rabattaktion unzulässig
Gewährt ein Möbelhaus bereits seit über drei Monaten einen Preisnachlass von mindestens 26 Prozent, so darf es nicht mit dem Slogan "XXL-Wochenende - 26 Prozent auf alles" werben. Eine solche Werbung ist irreführend, weil sie beim Verbraucher den falschen Eindruck erweckt, dass er nur an diesem Wochenende in des Genuss des Rabatts kommen kann.